Bitmine Immersion Technologies kündigt geplante Emission von unbefristeten Vorzugsaktien der Serie A an

Pressemitteilung

NORWALK, Conn. , 4. Juni 2026 /PRNewswire/ — Bitmine Immersion Technologies, Inc. (NYSE: BMNR) („BMNR“, „Bitmine“ oder das „Unternehmen“) gab heute bekannt, dass sie vorbehaltlich der Marktbedingungen und anderer Faktoren beabsichtigt, im Rahmen eines öffentlichen Angebots (das „Angebot“), das gemäß dem Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (dem „Securities Act“) registriert ist, 3,000,000 Aktien der 9.50%igen Serie A Perpetual Preferred Stock von BMNR (die „Serie A Preferred Stock“) anzubieten.

Bitmine Immersion Technologies, Inc. (NYSE: BMNR)

BMNR beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Angebot für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden, wozu unter anderem der Erwerb von zusätzlichem ETH und anderen digitalen Vermögenswerten, der Ausbau der Staking- und Validator-Infrastruktur des Unternehmens, unter anderem durch MAVAN, Betriebskapital, strategische Investitionen im Einklang mit dem Ethereum-Ökosystem und der breiteren Akzeptanz digitaler Vermögenswerte sowie/oder der Rückkauf eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms gehören können.

Die Vorzugsaktien der Serie A werden mit einem festen Zinssatz von 9.50 % pro Jahr auf den Nennbetrag von 100 US-Dollar pro Aktie verzinst, unabhängig davon, ob die Dividende beschlossen wurde oder ob die Mittel für ihre Zahlung rechtlich verfügbar sind (der „Nennbetrag“). Die regulären Dividenden auf die Vorzugsaktien der Serie A werden, sofern vom Verwaltungsrat von BMNR beschlossen, wöchentlich nachträglich aus den rechtlich verfügbaren Mitteln ausgezahlt. Das Unternehmen kann zukünftig nach eigenem Ermessen beschließen, die regulären Dividenden häufiger auszuzahlen. Beschlossene reguläre Dividenden auf die Vorzugsaktien der Serie A werden ausschließlich in bar ausgezahlt. Falls eine aufgelaufene reguläre Dividende auf die Vorzugsaktien der Serie A nicht am jeweiligen Auszahlungstermin gezahlt wird, werden zusätzliche reguläre Dividenden („Zinseszinsdividenden“) auf den Betrag dieser nicht gezahlten regulären Dividende angesammelt, die wöchentlich mit dem Zinseszinssatz verzinst werden. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, die Zahlungshäufigkeit der regulären Dividenden auf häufiger als wöchentlich zu erhöhen. Sollte das Unternehmen diese Option wählen, wird die zusätzliche Dividendenrenditeerhöhung pro regulärer Dividendenperiode proportional reduziert, um der kürzeren regulären Dividendenperiode Rechnung zu tragen, sodass die maximale jährliche Erhöhung der Dividendenrendite insgesamt 260 Basispunkte beträgt.

Der auf alle nicht ausgezahlten regulären Dividenden, die an einem regulären Dividendenzahlungstermin fällig waren, anwendbare Zinseszinssatz beträgt anfänglich einen Jahreszinssatz von 9.50 % zuzüglich 5 Basispunkten (basierend auf einer wöchentlichen regulären Dividendenperiode); vorausgesetzt jedoch, dass sich dieser Zinseszinssatz bis zur vollständigen Zahlung dieser regulären Dividende zusammen mit den darauf angefallenen Zinseszinsen für jede nachfolgende reguläre Dividendenperiode um 5 Basispunkte pro Jahr (basierend auf einer wöchentlichen regulären Dividendenperiode) erhöht, bis zu einem maximalen Zinssatz von 15 % pro Jahr.

Die Gesellschaft hat das Recht, die Vorzugsaktien der Serie A nach ihrer Wahl jederzeit ganz oder teilweise gegen Barzahlung wie folgt zurückzukaufen: (i) vom ursprünglichen Ausgabedatum bis achtzehn (18) Monate nach dem ursprünglichen Ausgabedatum zu einem Rückkaufspreis in Höhe von 110 % des Nennwerts je Aktie; (ii) von achtzehn (18) Monaten bis drei (3) Jahren nach dem ursprünglichen Ausgabedatum zu einem Rückkaufspreis in Höhe von 105 % des Nennwerts je Aktie; und (iii) nach drei (3) Jahren nach dem ursprünglichen Ausgabedatum zu einem Rückkaufspreis in Höhe von 100 % des Nennwerts je Aktie; jeweils zuzüglich der bis zum, aber ausschließlich des Rückkaufsdatums, aufgelaufenen und nicht gezahlten Dividenden.

Darüber hinaus hat das Unternehmen das Recht, alle, jedoch nicht weniger als alle, der Vorzugsaktien der Serie A zurückzukaufen, wenn die Gesamtzahl der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Aktien der Serie A weniger als 25 % der Gesamtzahl der ursprünglich im Rahmen dieses und zukünftiger Angebote ausgegebenen Aktien der Serie A beträgt. Das Unternehmen hat außerdem das Recht, alle, jedoch nicht weniger als alle, der Vorzugsaktien der Serie A zurückzukaufen, wenn bestimmte steuerliche Ereignisse eintreten. Der Rückkaufspreis für jede im Zusammenhang mit einem Clean-up Call oder einem steuerlichen Ereignis zurückzukaufende Vorzugsaktie der Serie A entspricht einem Barbetrag in Höhe der Liquidationspräferenz der zurückzukaufenden Vorzugsaktien der Serie A zum Geschäftstag vor dem Datum, an dem das Unternehmen die entsprechende Rückkaufsmitteilung versendet, zuzüglich der bis zum Rückkaufstag (ausschließlich) aufgelaufenen und nicht gezahlten regulären Dividenden.

Tritt ein Ereignis ein, das eine „grundlegende Änderung“ gemäß der für die Vorzugsaktien der Serie A geltenden Satzung darstellt, so haben die Inhaber der Vorzugsaktien der Serie A das Recht, von BMNR den Rückkauf einiger oder aller ihrer Vorzugsaktien der Serie A zu einem Barrückkaufspreis zu verlangen, der dem angegebenen Betrag der zurückzukaufenden Vorzugsaktien der Serie A zuzüglich etwaiger bis zum, aber ausschließlich des Rückkaufsdatums der grundlegenden Änderung aufgelaufener und nicht gezahlter regulärer Dividenden entspricht.

Die Liquidationspräferenz der Vorzugsaktien der Serie A beträgt anfänglich 100 US-Dollar je Aktie. Unmittelbar nach Geschäftsschluss an jedem Geschäftstag nach dem Ausgabetag (und gegebenenfalls während eines Geschäftstages, an dem eine durch die Ausgabe von Vorzugsaktien der Serie A abzuwickelnde Verkaufstransaktion durchgeführt wird, vom Zeitpunkt der ersten solchen Verkaufstransaktion an diesem Geschäftstag bis zum Geschäftsschluss dieses Geschäftstages) wird die Liquidationspräferenz je Aktie der Vorzugsaktien der Serie A auf den höheren der folgenden Beträge angepasst: (i) den angegebenen Betrag je Aktie der Vorzugsaktien der Serie A; (ii) im Falle eines Geschäftstages, an dem das Unternehmen an diesem Geschäftstag oder an einem Geschäftstag während der zehn (10) vorangegangenen Handelstage eine durch die Ausgabe von Vorzugsaktien der Serie A abzuwickelnde Verkaufstransaktion durchgeführt hat, einen Betrag in Höhe des zuletzt gemeldeten Verkaufspreises je Aktie der Vorzugsaktien der Serie A am unmittelbar vorangegangenen Handelstag. und (iii) der arithmetische Durchschnitt der zuletzt gemeldeten Verkaufspreise je Aktie der Vorzugsaktien der Serie A für jeden Handelstag der zehn (10) aufeinanderfolgenden Handelstage unmittelbar vor diesem Geschäftstag; vorausgesetzt, dass, falls zutreffend, die Bezugnahme in (iii) auf zehn (10) durch die geringere Anzahl an Handelstagen ersetzt wird, die im Zeitraum vom Ausgabetag bis zum betreffenden Geschäftstag (ausschließlich) vergangen sind. Die Liquidationspräferenz wird jedoch nicht auf einen Betrag unter 100 US-Dollar je Aktie angepasst.

BMNR hat die Zulassung der Vorzugsaktien der Serie A zur Notierung an der New Yorker Börse unter dem Symbol „BMNP“ beantragt. Bei Genehmigung der Notierung rechnet BMNR mit einem Handelsbeginn innerhalb von 30 Tagen nach dem Ausgabedatum der Vorzugsaktien der Serie A.

Moelis & Company und Cantor fungieren als gemeinsame Lead Bookrunner für das Angebot.

Das Angebot erfolgt gemäß einer gültigen Registrierungserklärung auf Formular S-3 (Aktenzeichen 333-288579), die am 9. Juli 2025 bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, „SEC“) eingereicht wurde (die „Registrierungserklärung“). Das Angebot erfolgt ausschließlich mittels eines Prospektnachtrags und des zugehörigen Prospekts, die in der Registrierungserklärung enthalten sind. Eine elektronische Kopie des vorläufigen Prospektnachtrags sowie des zugehörigen Prospekts ist auf der Website der SEC unter www.sec.gov verfügbar . Alternativ können Sie Exemplare des vorläufigen Prospektnachtrags zusammen mit dem zugehörigen Prospekt bei folgenden Stellen anfordern: Moelis & Company LLC, 399 Park Avenue 4th Floor, New York, NY 10022, telefonisch unter: 1-800-539-9413, oder Cantor Fitzgerald & Co., Attention: Capital Markets, 110 East 59th Street, New York, NY 10022, telefonisch unter: 1-212-938-5000 oder per E-Mail: prospectus@cantor.com.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von in dieser Pressemitteilung genannten Wertpapieren dar, noch findet ein Verkauf solcher Wertpapiere in einem Staat oder einer anderen Gerichtsbarkeit statt, in der ein solches Angebot, ein solcher Verkauf oder eine solche Aufforderung vor der Registrierung oder Zulassung gemäß den Wertpapiergesetzen dieses Staates oder dieser Gerichtsbarkeit rechtswidrig wäre.

Über Bitmine Immersion Technologies

Bitmine Immersion Technologies, Inc. (NYSE: BMNR) ist ein Bitcoin-Miner mit Sitz in den USA. Das Unternehmen investiert sein überschüssiges Kapital, um weltweit führend im Bereich Ethereum Treasury zu werden und verfolgt eine innovative Strategie für digitale Vermögenswerte, die institutionellen Anlegern und Marktteilnehmern zugutekommt. Gemäß seiner Philosophie der „5%-Alchemie“ setzt das Unternehmen auf ETH als primären Reservewert und nutzt dabei native Protokollfunktionen wie Staking und dezentrale Finanzmechanismen. Im Jahr 2026 launchte das Unternehmen MAVAN (Made-in America VAlidator Network), eine dedizierte Staking-Infrastruktur für Bitmine-Assets.

Vorausschauende Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Aussagen in dieser Pressemitteilung, die nicht rein historische Fakten darstellen, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken und Unsicherheiten beinhalten. Aussagen in dieser Pressemitteilung über zukünftige Erwartungen, Pläne und Aussichten sowie alle anderen Aussagen zu Sachverhalten, die keine historischen Fakten darstellen, können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 darstellen. Wörter wie „erwarten“, „glauben“, „fortsetzen“, „könnten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „potenziell“, „vorhersagen“, „prognostizieren“, „sollten“, „anstreben“, „werden“ und ähnliche Ausdrücke kennzeichnen zukunftsgerichtete Aussagen, obwohl nicht alle zukunftsgerichteten Aussagen diese Wörter enthalten. Diese Aussagen umfassen unter anderem Aussagen zum Umfang und Zeitpunkt des Angebots, zur voraussichtlichen Verwendung des Emissionserlöses, zu den Bedingungen der angebotenen Wertpapiere, zur Dividendenzahlung und zur erwarteten Notierung der Vorzugsaktien der Serie A an der NYSE. Bei der Bewertung dieser zukunftsgerichteten Aussagen sollten Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen, darunter: Bitmines Fähigkeit, mit neuen Technologien und sich ändernden Marktbedürfnissen Schritt zu halten; Bitmines Fähigkeit, das aktuelle Geschäft, die Ethereum-Treasury-Operationen und geplante zukünftige Geschäfte zu finanzieren; das Wettbewerbsumfeld von Bitmine; Marktbedingungen, die den Handelspreis der Stammaktien des Unternehmens beeinflussen; regulatorische Entwicklungen im Bereich digitaler Vermögenswerte, einschließlich der endgültigen Verabschiedung und Umsetzung anhängiger Gesetze und SEC-Initiativen; die Volatilität und Unvorhersehbarkeit der Preise digitaler Vermögenswerte; und der zukünftige Wert von Bitcoin und Ethereum. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Leistungsergebnisse können wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen geäußerten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen zahlreichen Bedingungen, von denen viele außerhalb der Kontrolle von Bitmine liegen, einschließlich derjenigen, die im Abschnitt „Risikofaktoren“ des Formulars 10-K von Bitmine vom 21. November 2025 sowie in allen anderen SEC-Einreichungen in ihrer jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind. Kopien der von Bitmine bei der SEC eingereichten Unterlagen sind auf der Website der SEC unter www.sec.gov verfügbar . Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Datum dieser Pressemitteilung, und BMNR lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung zur Aktualisierung zukunftsgerichteter Aussagen ab, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.