Die Lizenz wird neben Krypto-Asset-Dienstleistungen auch regulierte E-Geld- und Zahlungsdienste auf der Bybit.eu-Plattform unterstützen.
WIEN, 4. August 2026 /PRNewswire/ — Bybit.eu gab heute bekannt, dass die Bybit Payments GmbH von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als elektronisches Geldinstitut (EMI) erhalten hat.

Die Bybit Payments GmbH bietet über die Plattform Bybit.eu regulierte E-Geld- und Zahlungsdienste an. Krypto-Asset-Dienstleistungen auf derselben Plattform werden separat von der Bybit EU GmbH angeboten, einem österreichischen Krypto-Asset-Dienstleister, der seit Mai 2025 gemäß der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) zugelassen ist.
Um den regulatorischen Anforderungen zu entsprechen, verfügen die beiden österreichischen Unternehmen über unterschiedliche Zulassungen und Zuständigkeiten. Die Bybit EU GmbH besitzt die MiCAR-Zulassung für Krypto-Dienstleistungen, während die Bybit Payments GmbH die EMI-Lizenz für elektronisches Geld und Zahlungsdienste hält. Ihre Dienstleistungen werden über die Plattform Bybit.eu zusammengeführt, um Kunden in Europa ein integrierteres Nutzungserlebnis zu bieten.
„Europa setzt weltweit Maßstäbe dafür, wie sich digitale Vermögenswerte und Finanzdienstleistungen unter klaren Regulierungen gemeinsam weiterentwickeln können“, sagte Georg Harer, Geschäftsführer der Bybit EU GmbH und der Bybit Payments GmbH.
„Die an die Bybit Payments GmbH erteilte EMI-Lizenz ist ein wichtiger Meilenstein in unserem langfristigen Engagement für Europa. Zusammen mit der MiCAR-Zulassung der Bybit EU GmbH schafft sie komplementäre regulatorische Grundlagen für die Verbindung von Krypto-Assets, Zahlungen und alltäglichen Finanzdienstleistungen über die Plattform Bybit.eu.“
Die EMI-Lizenz bietet der Bybit Payments GmbH die regulatorische Grundlage für zukünftige Zahlungsfunktionen, die unter anderem Zahlungen zwischen Personen, E-Geld-Dienste, starke Kundenauthentifizierung, Open-Banking-Funktionalität, Händlerzahlungslösungen und zukünftige Karteninitiativen umfassen können, sobald diese Dienste gemäß den geltenden Anforderungen eingeführt sind.
„Diese Lizenz ermöglicht es der Bybit Payments GmbH, regulierte Zahlungsfunktionen aufzubauen, die die von der Bybit EU GmbH angebotenen Krypto-Asset-Dienstleistungen ergänzen. Die klare Trennung der beiden regulierten Unternehmen ist dabei von grundlegender Bedeutung. Jedes Unternehmen erbringt seine Dienstleistungen im Rahmen seiner jeweiligen Befugnisse, und Kunden können über die Plattform Bybit.eu auf diese Dienste zugreifen“, so Bernhard Krick, Geschäftsführer der Bybit Payments GmbH.
Die EMI-Lizenz wird die Bybit Payments GmbH auch dabei unterstützen, strategische Beziehungen zu Finanzinstituten, Zahlungsdienstleistern und Unternehmenspartnern aufzubauen und gleichzeitig die Abhängigkeit von Zahlungsinfrastrukturen Dritter im Laufe der Zeit zu verringern.
Weitere Informationen, einschließlich konkreter Produkteinführungstermine und Details zur europaweiten Markteinführung, werden in Kürze bekannt gegeben.
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Über Bybit EU
Bybit.eu ist die europäische Plattform, über die Dienstleistungen von separat regulierten Bybit-Unternehmen angeboten werden.
Die Bybit EU GmbH ist ein österreichischer Krypto-Asset-Dienstleister, der gemäß MiCAR zugelassen ist. Über die Plattform Bybit.eu bietet sie Krypto-Asset-Dienstleistungen für Kunden im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme von Malta an.
Die Bybit EU GmbH ist berechtigt, Folgendes anzubieten:
- Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Assets im Auftrag von Kunden;
- Austausch von Krypto-Assets gegen Geldmittel;
- Austausch von Krypto-Assets gegen andere Krypto-Assets;
- Platzierung von Krypto-Assets; und
- Transferdienstleistungen für Krypto-Assets im Auftrag von Kunden.
Die Bybit EU GmbH betreibt keine Handelsplattform für Krypto-Assets und bietet keine Anlageberatung an.
Die Bybit Payments GmbH ist ein österreichisches E-Geld-Institut, das von der FMA zugelassen ist. Sie wird regulierte E-Geld- und Zahlungsdienste über die Plattform Bybit.eu anbieten, sobald diese Dienste eingeführt sind.
Die Dienstleistungen der Bybit EU GmbH und der Bybit Payments GmbH unterliegen den jeweiligen behördlichen Genehmigungen, den geltenden Geschäftsbedingungen und der Verfügbarkeit in der jeweiligen Gerichtsbarkeit.
Medienkontakt: press@bybit.eu
Website: www.bybit.eu
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